Honorare und Vergütungen

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Gern bin ich bereit Sie bereits vor Annahme des Mandates über die zu entrichtenden Gebühren aufzuklären. Zu beachten  sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG. Eine Unterschreitung der Gebühren in gerichtlichen Verfahren unterhalb der gesetzlichen Gebühren ist nicht möglich. Allerdings ist es möglich eine Vergütung zu vereinbaren, die über gesetzlichen Vergütung liegt.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist aufgeteilt in den Gesetzestext und das Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis hingegen die einzelnen Gebührentatbestände. In vielen Bereichen berechnen sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert.

Losgelöst vom Aufwand soll somit gewährleistet werden, dass sich Mandate quersubventionieren. Im Ergebnis finanzieren Mandate mit hohem Gegenstandswert Mandate mit geringem Gegenstandswert mit. Somit sollen vor allem arbeitsintensive Mandate mit geringem Gegenstandswert ausgeglichen werden.

Vertiefende Fragen zu Anwaltsgebühren im außergerichtlichen/gerichtlichen Verfahren oder über die Gebührenhöhe für eine Erstberatung bin ich gern bereit am Telefon zu beantworten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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