Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, mit dem sich die meisten Menschen erst befassen, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Für mich als Rechtsanwalt ein viel zu später Zeitpunkt. Jetzt kann nicht mehr regulierend eingegriffen werden, sondern die Erbschaft wird entsprechend der gesetzlichen Erfolge oder bei vorhandenem Testament oder Erbvertrag nach diesem auseinandergesetzt. Oft mit der Konsequenz, dass nicht das beim Erben ankommt, was der Erblasser ursprünglich vorhatte.
Mag er hier erbrechtliche oder steuerrechtliche Regelungen übersehen haben oder einfach nur ein nicht in entsprechender Form geschriebenes Testament als gültig erachtet haben.
Ich unterstütze Sie als Erblasser, als Erben oder als Pflichteilsberechtigten nicht erst zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls, sondern bereits im Vorfeld, auch um Ihren engsten Angehörigen im Ablebensfalle Probleme zu ersparen.
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